Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschluss des Reisevertrages
Der Kunde bietet mit seiner Anmeldung
Ste. Sahara-And-Me Sarl. den Abschluß eines verbindlichen Reisevertrages an. Die Buchung kann schriftlich per Email oder per Internet Onlinebuchung erfolgen. Ste. Sahara-And-Me Sarl. bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Sie erfolgt durch den Anmelder und für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Vertragsverpflichtung einsteht. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Bezahlung
Durch eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises buchen sie die Reise fest und erhalten eine Buchungsbestätigung.
Der Kunde ist verpflichtet, spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises zu überweisen. Den Restbetrag entrichten Sie vor Ort in Bar, in MAD/Marokkanische Dirham.

Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf Website oder im individuell ausgearbeiteten Angebot mit Leistungsbeschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.

Nicht Inklusive:
Eintrittsgelder, Lokale Stadtführer, Getränke und weitere Essen, Trinkgelder, Versicherungen, Flüge

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Ste. Sahara-And-Me Sarl.. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, so kann Ste. Sahara-And-Me Sarl. Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Sahara-And-Me ist berechtigt für diesen Ersatzanspruch nachfolgend gelistete Stornopauschale pro Reisekunde, in Prozent vom Gesamtpreis zu verlangen.

Bis 21. Tag vor Reisebeginn       30 %
20. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 %
10. bis 1. Tag vor Reisebeginn   75 %
am Abreisetag bei Nichtantritt     90 %

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegen stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende an Ste. Sahara-And-Me Sarl. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Umbuchungskosten werden von Ste. Sahara-And-Me Sarl. mit 60,- € berechnet.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Ste. Sahara-And-Me Sarl. kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Ste. Sahara-And-Me Sarl. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ste. Sahara-And-Me Sarl., so behält sie den Anspruch auf den vollen Reisepreis.

Beschränkung der Haftung
Ste. Sahara-And-Me Sarl. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Stadtführungen, Ausstellungen, Theaterbesuche, Unterkünfte, sportliche Aktivitäten…) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Ein Schadenersatzanspruch gegen Sahara-And-Me ist ausgeschlossen.

Wichtig:
Der Reisende schließt eigenverantwortlich vor Beginn der Marokko Reise eine, Reise Unfall- und Reise Krankenversicherung ab.

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitungen bzw. dem Ansprechpartner zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so gilt dieser sogenannte Mangel als nicht existent.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ste. Sahara-And-Me Sarl. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren vor Anzeige eines Mangels in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Ansprüche aus angezeigtem Mangel verjähren ab Anzeige dieses Mangels in 6 Monaten.

Gerichtsstand
Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.

Veranstalter:

STE SAHARA-AND-ME SARL
MAROCCO TOURS
Lotissement Ettadamoune
Zagora 47900, Maroc

info@sahara-and-me.de